Vor-Verurteilung

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Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Am 28.04.2010 hat das Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 32 durch die Vorsitzende Richtern am Verwaltungsgericht Wächter, den Richter am Verwaltungsgericht Graf von Schlieffen und die Richterin Wilts beschlossen, dass der Antrag (siehe untern vom 21.03.2010) abgelehnt wird. Gegen den Beschluss der Kammer 32 wurde Beschwerde eingelegt. In der Beschwerdebegründung wird unteranderem darauf hingewiesen, dass aktuell, im Strafverfahren gegen Hamburgs Finanzsenator C.Frigge (Besoldung 5/4 von B11) nicht nur wegen  Beteiligung an einer rechtswidrigen Verwendung von Fraktionsgeldern in sechsstelliger Höhe strafrechtlich ermittelt wird, es fanden auch eine Hausdurchsuchung mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss bei ihm statt. Gleichwohl versicherte der Erste Bürgermeister, Herr Ole v. Beust, ihm sein volles Vertrauen und wies Aufforderungen dritter an ihn, sein Amt ruhen zu lassen, zurück. Es gelte die Unschuldsvermutung. Genau diese Unschuldsvermutung gilt auch für Kamiar M. (Besoldung A7). Diese fordert er von seinem Dienstherren, wie Herr Ole v. Beust sie auch seinem Finanzsenator gewährt! - 25.05.2010

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Klage gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, Personalamt, vor dem Verwaltungsgericht Hamburg -Fachkammer für Disziplinarsachen- 21.03.2010

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Klage gegen Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres, Polizei, d. vertr. d. i. Polizeipräsidenten, vor dem Verwaltungsgericht Hamburg - 26.05.2009

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