Vor-Verurteilung

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Verteidigung

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Es erscheint schier unglaublich, mit welchem Aufwand Kamiar M. ohne jede Vorstrafe gezwungen ist, sich gegen den Staatsapparat, gegen Vorgesetzte und Personen, die in einer Machtposition sind, mit einer ganzen Armee von Rechtsanwälten/ Verteidigern wehren muss, um nicht „plattgewalzt“ zu werden.

Dieser Vorgang spielt sich nicht etwa in China oder auf Guantánamo/ Cuba ab, sondern in Hamburg. Da scheint es zu reichen, wenn man als Polizeibeamter bei der Hamburger Polizeiführung in Ungnade gefallen ist!

In diesem Zusammenhang sei auf die Presseberichte verwiesen.

Ein Augenmerk ist sogleich auf die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu richten. Kamiar M ist seit seinem Dienstantritt (vor mehr als 10 Jahren) Gewerkschaftsmitglied.

Kamiar M. selbst, wollte sich zum Thema GdP vorerst nicht äußern, ebenfalls nannte er keine Gründe hierfür.

Bekannt ist jedoch, dass die GdP bis heute keine Stellung zu dem im Dienstzimmer des LPD Lehmann stattgefundenen MEK-Übergriff auf Kamiar M, genommen hat.

Ob das das Verständnis einer solchen Arbeitnehmerorganisation ist, mag dahin gestellt sein.

 Interessant ist die Tatsache, dass die Hamburger Bürgerschaft sich in Form von "schriftlichen kleinen Anfragen" mit dem Thema "Kamiar M." befasst hat.

Mehr darüber im Parlamentsdatenbank der hamburgischen Bürgerschaft unter den Dokumentnummern 19/1892, 19/2585, 19/4541 und 19/5174 .

Insbesondere ist die Leistung und der überdurchschnittliche Einsatz des Rechtsanwalts Uwe Maeffert, der Kamiar M sowohl in 1. Instanz, als auch jetzt vor dem Landgericht Hamburg verteidigt als gerade zu hingabevoll zu bezeichnen.

Herr Rechtsanwalt Uwe Maeffert hat erkannt, dass seinem Mandanten "das Gar ausgemacht werden soll", dies versucht er mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern.

Rechtsanwälte, denen Kamiar M. dankbar ist, dass sie ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen bzw. gestanden sind:

Herr Uwe Maeffert

Herr Ernst Medecke

Frau Dr. Irmela Vogel

Herr Nils Schawaller

Herr Thomas Bliwier (zeitweise)

 Herr Walter Wellinghause(zeitweise) 

   

                                                                       
  

 

 

 
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