UrteilsverkündungMit Urteil des Hamburger Landgerichts vom 30.03.2011 wurde der Freispruch aus der ersten Instanz beim Amtsgericht Hamburg-Blankenese bestätigt. Das Verfahren dauerte insgesamt mehr als 1296 Tage. Somit wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts erwartungsgemäß verworfen.
Schlussfolgerungen einer ProzessbeobachtungVor dem Hintergrund, was sich Machthaber weltweit alles einfallen lassen, um unliebsam gewordene Mitmenschen „zu bestrafen“, können wir uns glücklich schätzen, in einemRechtsstaat zu leben. Allerdings ist dennoch zu bedauern, dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft manchmal in extrem widersinnig erscheinender Weise Strafprozessezu führen gezwungen ist. Ohne die eigenen Erfahrungen überbewerten zu wollen, darf ich behaupten zu wissen, wovon ich rede. In meinem eigenen Fall hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls nach Freispruch (in einer Beleidigungsklage) Berufung eingelegt. Aufgrund kluger Befragung hatten sich die Belastungszeugen aber in deutliche Widersprüche verstrickt. Da sie offenbar falsch ausgesagt hatten, endete der Landgerichtsprozess noch am Abend des ersten Verhandlungstages mit der Zurücknahme der Berufung. Nachdem der Prozess gegen Kamiar M. vor dem Hamburger Landgericht Anfang des Jahres 2010 wegen extremer Befangenheit des Richters geplatzt war, wird seit dem 07.01.2011 erneut verhandelt. Schon nach wenigen Verhandlungstagen wurde durch die Art der Zeugenvernehmung allen Beteiligten klar, dass jetzt eine souveräne Richterin für einen fairen Prozess sorgen würde. Trotz offensichtlicher Berechtigung des freisprechenden Urteils in erster Instanz will aber der Staatsanwalt in diesem Verfahren die Berufung nicht zurückziehen. Nach der Neuwahl in Hamburg und somit politischer Umorientierung ist zu hoffen, dass der negative Einfluss des im Hintergrund wirkenden Polizeidirektors nunmehr endet und damit auch dieses unsägliche Verfahren gegen einen Polizisten, der nicht nur unter medialer Vorverurteilung zu leiden hat, sondern auch unter der Willkür selbstherrlicher Machthaber. Alfred Fleissner 03.03.2011
In Sorge um die Polizei HamburgAm Donnerstag, den 12.08.2010 erschien in der Hamburger Morgenpost folgender Bericht mit dem Titel: "Aufstand gegen den Polizei-Chef" und am 13.08.2010: "Polizei-Chef Werner Jantosch schlägt zurück" Das zweiseitige Papier hat einen unverfänglichen Titel: "In Sorge um die Polizei Hamburg“. Verfasser sind mehrere hochrangige Hamburger Polizeiführer – und es hat es in sich! In diesem Brandbrief werden Umstände und Abgründe dargestellt, die, neben dem Umstand des uns alle betreffenden Werteverfalls durch die - eigentlich - als Garanten für dieselben Beauftragten, genau das Verfahren gegen Kamiar M. widerspiegeln und bestätigen. Mit Hochachtung ist zu würdigen, dass nun endlich auch hochrangige Polizeiführer das die gesetzlichen Grenzen schon länger überschreitende Machtspiel des LPD Kuno Lehmann, seines unseligen Bruders im Geiste LPD Peter Born und des Polizeipräsidenten Werner Jantosch nicht mehr "deckeln" wollen, stimmt es allerdings traurig, dass mittlerweile diejenigen die gesetzmäßig handeln wollen, (Existenz-)Angst dabei haben müssen ihre Namen im Zusammenhang solcher – notwendigen - Darstellungen zu nennen. Nur solche Umstände ermöglichten es bereits am 12.07.2007, um 15:07 Uhr, dass das Mobile Einsatzkommando der Polizei Hamburg den unbewaffneten Polizeibeamten Kamiar M. im Büro des LPD Kuno Lehmann nach wissentlich falscher Darstellung der Umstände und unter Einsatz von Schusswaffen "überfielen" und festnahmen. Darüber ist der ehemalige Staatsrat und (Noch-)Senator der Behörde für Inneres Hamburg, Herr Christof Ahlhaus, durch Tagespresse und insbesondere durch interne Lageberichte lückenlos informiert und hat als der für die Fürsorge gegenüber Kamiar M. und für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung allerletzt Verantwortliche, seit mittlerweile über drei Jahren durch Unterlassung geglänzt?! Schriftliche kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten, Frau Christiane Schneider (DIE LINKE)Ein erneuter Anlass für die Bürgerschaftsabgeordnete, Frau Christiane Schneider, sich mit folgender Anfrage an den Senat zu wenden - 20.07.2010 . In der "Antwort" des Senats kann man ersehen, wie etwas zu Papier gebracht wird, ohne zu antworten ! 02.08.2010 Stehen Kamiar M die gleichen Rechte zu, wie sie Senator C.Frigge(CDU) zustehen?Ein Auszug aus der Beschwerdebegründung an das Hamburger Oberverwaltungsgericht: "Der Fall des Antragstellers muss auch mit anderem Behördenverhalten in Hamburg
Antrag auf Klagerzwingung beim Hanseatischen OberlandesgerichtIm Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Leitenden Polizeidirektor Kuno Lehmann, wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt u.a. Delikte, ist der Antrag auf Klagerzwingung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingereicht worden- 08.03.2010 (Zum Verlauf der Sache, zum Verhalten der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft siehe die Rubrik "Bemühungen der Staatsanwaltschaft Hamburg" ) |









