Vor-Verurteilung

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Schriftliche kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten, Frau Christiane Schneider (DIE LINKE)

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Ein erneuter Anlass für die Bürgerschaftsabgeordnete, Frau Christiane Schneider, sich mit folgender Anfrage an den Senat zu wenden - 20.07.2010    **AKTUELL**

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Stehen Kamiar M die gleichen Rechte zu, wie sie Senator C.Frigge(CDU) zustehen?

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Ein Auszug aus der Beschwerdebegründung an das Hamburger Oberverwaltungsgericht:

"Der Fall des Antragstellers muss auch mit anderem Behördenverhalten in Hamburg
verglichen werden. Im Jahre 1988 wurde gegen den damaligen Leiter des Bauamtes
im Bezirksamt Hamburg- Nord wegen des Verdachtes der Manipulation von Preisen
im Zusammenhang mit Preisabsprachen zu Lasten der öffentlichen Hand ermittelt
und Anklage erhoben. Zumindest ab der Eröffnung des Hauptverfahrens wurde der
Beamte (Besoldungsgruppe A 15 oder A 16) innerbehördlich umgesetzt, damit er
während des laufenden Verfahrens keine Außenkontakte hatte. Des Dienstes
enthoben wurde er nicht. Noch am Tage des Freispruchs, vor Vorliegen des
schriftlichen Urteils und ohne Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft setzte
ihn der damalige Bezirksamtsleiter Weidemann wieder in sein altes Amt in.


Im Jahre 2008 wurde der Leiter der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel
(Besoldungsgruppe A 16) wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von Geldern im Amt
angeklagt. Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens wurde er amtsintern umgesetzt,
jedoch nicht des Dienstes enthoben. Nach Eröffnungsablehnung durch das Amtsgericht
wurde er sofort wieder in sein altes Amt eingesetzt.


Gegen Hamburgs Finanzsenator Carsten Frigge (Besoldung 5/4 von B 11) wird nicht
nur wegen der Beteiligung an der rechtswidrigen Verwendung von Fraktionsgeldern in
sechsstelliger Höhe strafrechtlich ermittelt, es fand auch eine Hausdurchsuchung mit
richterlichem Durchsuchungsbeschluss bei ihm statt. Gleichwohl versicherte der
Erste Bürgermeister ihm sein volles Vertrauen und wies Aufforderungen Dritter an ihn,
sein Amt ruhen zu lassen, zurück. Es gelte die Unschuldsvermutung.


Die Unschuldsvermutung gilt auch für Kamiar Mobayyen (Besoldungsgruppe A 8).
Die fordert er auch von seinem Dienstherrn."


In disem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Wohnung von Kamiar M, am
12.09.2007 gegen 18:45 Uhr ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und
ohne jegliche Begründung in Verbindung mit "Gefahr in Verzug" durchsucht wurde.
Bis heute gab es für diesen eklatanten Grundrechtseingriff, seitens der Polizeiführung
im Sinne der Dienstaufsicht und auch seitens der Staatsanwaltschaft als
Herr des Ermittlungsverfahrens und der Gerichte weder eine Untersuchung, noch
ein Ermittlungsverahren. Die Durchsuchung fand ohne Kenntnis des
Wohnungsinhabers, Kamiar M statt. Seine Haustürschlüssel wurden für dieses Vorhaben
ohne
sein Wissen zweckentfremdet (entwendet). Diese beschriebene Handlung, passt
in die Reihe der unfassbaren und zumindest fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die
spektakuläre Festnahme des Kamiar M. im Dienstzimmer des LPD Lehmann,
durch das MEK. 


Download (Die gesamte Beschwerdebegründung)

 

 

Antrag auf Klagerzwingung beim Hanseatischen Oberlandesgericht

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Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Leitenden Polizeidirektor Kuno Lehmann, wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt u.a. Delikte, ist der Antrag auf Klagerzwingung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingereicht worden- 08.03.2010    (Zum Verlauf der Sache, zum Verhalten der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft siehe die Rubrik "Bemühungen der Staatsanwaltschaft Hamburg" )

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Prozess "geplatzt" - VRiLG Dr. Alfons Schwarz für befangen erklärt

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Nach 20 Verhandlungstagen und etwa 21 Befangenheitsanträgen gegen das zuständige Gericht  "platzt" der Berufungsprozess gegen Kamiar M

 

Erneute Beschwerde des Rechtsanwaltes Uwe Maeffert an die Präsidentin des Landgerichtes. Bilden Sie sich einen Eindruck, ob das Verfahren gegen Kamiar M um jeden Preis manipuliert werden soll! 20.04.2010                                                                                             Download

Antwortschreiben des Landgerichts Hamburg. Wissenswert ist, dass die Beförderung des VRiLG Dr. Alfons Schwarz, vom Amtsrichter zum VRiLG der Kleinen Strafkammer 1 durch die Hände der Präsidentin des Landgerichts Hamburg gegangen ist. Machen Sie sich selbst einen Eindruck, ob es sich hierbei um die "schützende Hand" handelt...   29.03.2010                    Download

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den VRiLG Dr. Alfons Schwarz vom 07.02.2010   

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Schreiben des Rechtsanwalts Ernst Medecke an die Hamburger Polizeiführung vom 05.02.2010

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Pressemitteilung des Verteidigers, Herrn Rechtsanwalt Uwe Maeffert vom 03.02.2010    

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Landgericht Hamburg, Kleine Strafkammer 9, VRi'iLG Ute Barrelet erklärt mit dem Beschluss vom 02.02.2010 den VRiLG Dr. Alfons Schwarz für befangen.                                         Download                      §38 Deutsches Richtergesetz (DRiG)              §39 DRiG

Kamiar M wendet sich persönlich mit seinem Schreiben vom 01.02.2010  an die Entscheidungsträgerin, der zahlreichen Ablehnungsgesuche   gegen den VRiLG  Dr. Alfons Schwarz, Frau VRi'iLG Ute Barrelet.                                                                         

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Schriftliche kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten, Frau Christiane Schneider (DIE LINKE)

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Die 1. Schriftliche kleine Anfrage vom 11.12.2009

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Die 2. Schriftliche kleine Anfrage vom 26.01.2010

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VRiLG Dr. Halbach für befangen erklärt

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Beschluss  der VRi'iLG Ute Barrelet, Kleine Strafkammer 9 des Landgerichts Hamburg, vom 20.11.2009 über den Befangenheitsantrag des Angeklagten Kamiar M. 

Der für befangen erklärte VRiLG Dr. Halbach war für die Befangenheitsanträge des Angeklagten gegen den VRiLG Dr. Alfons Schwarz zuständig. 

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