Vor-Verurteilung

Kamiar M bereits vorverurteilt?
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Urteilsverkündung

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Mit Urteil des Hamburger Landgerichts vom 30.03.2011 wurde der Freispruch aus der ersten Instanz beim Amtsgericht Hamburg-Blankenese bestätigt.

Das Verfahren dauerte insgesamt mehr als 1296 Tage.

Somit wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das freisprechende Urteil des Amtsgerichts erwartungsgemäß verworfen.


Innensenator Michael Neumann hat wieder einen Polizisten mehr zur Verfügung.

 

Schlussfolgerungen einer Prozessbeobachtung

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Vor dem Hintergrund, was sich Machthaber weltweit alles einfallen lassen, um unliebsam gewordene Mitmenschen „zu bestrafen“, können wir uns glücklich schätzen, in einemRechtsstaat zu leben. Allerdings ist dennoch zu bedauern, dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft manchmal in extrem widersinnig erscheinender Weise Strafprozessezu führen gezwungen ist. Ohne die eigenen Erfahrungen überbewerten zu wollen, darf ich behaupten zu wissen, wovon ich rede. In meinem eigenen Fall hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls nach Freispruch (in einer Beleidigungsklage) Berufung eingelegt. Aufgrund kluger Befragung hatten sich die Belastungszeugen aber in deutliche Widersprüche verstrickt. Da sie offenbar falsch ausgesagt hatten, endete der Landgerichtsprozess noch am Abend des ersten Verhandlungstages mit der Zurücknahme der Berufung.

Nachdem der Prozess gegen Kamiar M. vor dem Hamburger Landgericht Anfang des Jahres 2010 wegen extremer Befangenheit des Richters geplatzt war, wird seit dem 07.01.2011 erneut verhandelt. Schon nach wenigen Verhandlungstagen wurde durch die Art der Zeugenvernehmung allen Beteiligten klar, dass jetzt eine souveräne Richterin für einen fairen Prozess sorgen würde. Trotz offensichtlicher Berechtigung des freisprechenden Urteils in erster Instanz will aber der Staatsanwalt in diesem Verfahren die Berufung nicht zurückziehen. Nach der Neuwahl in Hamburg und somit politischer Umorientierung ist zu hoffen, dass der negative Einfluss des im Hintergrund wirkenden Polizeidirektors nunmehr endet und damit auch dieses unsägliche Verfahren gegen einen Polizisten, der nicht nur unter medialer Vorverurteilung zu leiden hat, sondern auch unter der Willkür selbstherrlicher Machthaber.

Alfred Fleissner

03.03.2011

 

 

In Sorge um die Polizei Hamburg

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Am Donnerstag, den 12.08.2010 erschien in der Hamburger Morgenpost folgender Bericht mit dem Titel:

"Aufstand gegen den Polizei-Chef" und am 13.08.2010: "Polizei-Chef Werner Jantosch schlägt zurück"

Das zweiseitige Papier hat einen unverfänglichen Titel: "In Sorge um die Polizei Hamburg“. Verfasser sind mehrere hochrangige Hamburger Polizeiführer – und es hat es in sich!

In diesem Brandbrief werden Umstände und Abgründe dargestellt, die, neben dem Umstand des uns alle betreffenden Werteverfalls durch die - eigentlich - als Garanten für dieselben Beauftragten, genau das Verfahren gegen Kamiar M. widerspiegeln und bestätigen.

Mit Hochachtung ist zu würdigen, dass nun endlich auch hochrangige Polizeiführer das die gesetzlichen Grenzen schon länger überschreitende Machtspiel des LPD Kuno Lehmann, seines unseligen Bruders im Geiste LPD Peter Born und des Polizeipräsidenten Werner Jantosch nicht mehr "deckeln" wollen, stimmt es allerdings traurig, dass mittlerweile diejenigen die gesetzmäßig handeln wollen, (Existenz-)Angst dabei haben müssen ihre Namen im Zusammenhang solcher – notwendigen - Darstellungen zu nennen.

Nur solche Umstände ermöglichten es bereits am 12.07.2007, um 15:07 Uhr, dass das Mobile Einsatzkommando der Polizei Hamburg den unbewaffneten Polizeibeamten Kamiar M. im Büro des LPD Kuno Lehmann nach wissentlich falscher Darstellung der Umstände und unter Einsatz von Schusswaffen "überfielen" und festnahmen.

Darüber ist der ehemalige Staatsrat und (Noch-)Senator der Behörde für Inneres Hamburg, Herr Christof Ahlhaus, durch Tagespresse und insbesondere durch interne Lageberichte lückenlos informiert und hat als der für die Fürsorge gegenüber Kamiar M. und für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung allerletzt Verantwortliche, seit mittlerweile über drei Jahren durch Unterlassung geglänzt?!

Der Brandbrief in original Wortlaut

 

Schriftliche kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten, Frau Christiane Schneider (DIE LINKE)

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Ein erneuter Anlass für die Bürgerschaftsabgeordnete, Frau Christiane Schneider, sich mit folgender Anfrage an den Senat zu wenden - 20.07.2010 . In der "Antwort" des Senats kann man ersehen, wie etwas zu Papier gebracht wird, ohne zu antworten ! 02.08.2010

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Stehen Kamiar M die gleichen Rechte zu, wie sie Senator C.Frigge(CDU) zustehen?

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Ein Auszug aus der Beschwerdebegründung an das Hamburger Oberverwaltungsgericht:

"Der Fall des Antragstellers muss auch mit anderem Behördenverhalten in Hamburg
verglichen werden. Im Jahre 1988 wurde gegen den damaligen Leiter des Bauamtes
im Bezirksamt Hamburg- Nord wegen des Verdachtes der Manipulation von Preisen
im Zusammenhang mit Preisabsprachen zu Lasten der öffentlichen Hand ermittelt
und Anklage erhoben. Zumindest ab der Eröffnung des Hauptverfahrens wurde der
Beamte (Besoldungsgruppe A 15 oder A 16) innerbehördlich umgesetzt, damit er
während des laufenden Verfahrens keine Außenkontakte hatte. Des Dienstes
enthoben wurde er nicht. Noch am Tage des Freispruchs, vor Vorliegen des
schriftlichen Urteils und ohne Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft setzte
ihn der damalige Bezirksamtsleiter Weidemann wieder in sein altes Amt in.


Im Jahre 2008 wurde der Leiter der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel
(Besoldungsgruppe A 16) wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von Geldern im Amt
angeklagt. Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens wurde er amtsintern umgesetzt,
jedoch nicht des Dienstes enthoben. Nach Eröffnungsablehnung durch das Amtsgericht
wurde er sofort wieder in sein altes Amt eingesetzt.


Gegen Hamburgs Finanzsenator Carsten Frigge (Besoldung 5/4 von B 11) wird nicht
nur wegen der Beteiligung an der rechtswidrigen Verwendung von Fraktionsgeldern in
sechsstelliger Höhe strafrechtlich ermittelt, es fand auch eine Hausdurchsuchung mit
richterlichem Durchsuchungsbeschluss bei ihm statt. Gleichwohl versicherte der
Erste Bürgermeister ihm sein volles Vertrauen und wies Aufforderungen Dritter an ihn,
sein Amt ruhen zu lassen, zurück. Es gelte die Unschuldsvermutung.


Die Unschuldsvermutung gilt auch für Kamiar Mobayyen (Besoldungsgruppe A 8).
Die fordert er auch von seinem Dienstherrn."


In disem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Wohnung von Kamiar M, am
12.09.2007 gegen 18:45 Uhr ohne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und
ohne jegliche Begründung in Verbindung mit "Gefahr in Verzug" durchsucht wurde.
Bis heute gab es für diesen eklatanten Grundrechtseingriff, seitens der Polizeiführung
im Sinne der Dienstaufsicht und auch seitens der Staatsanwaltschaft als
Herr des Ermittlungsverfahrens und der Gerichte weder eine Untersuchung, noch
ein Ermittlungsverahren. Die Durchsuchung fand ohne Kenntnis des
Wohnungsinhabers, Kamiar M statt. Seine Haustürschlüssel wurden für dieses Vorhaben
ohne
sein Wissen zweckentfremdet (entwendet). Diese beschriebene Handlung, passt
in die Reihe der unfassbaren und zumindest fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die
spektakuläre Festnahme des Kamiar M. im Dienstzimmer des LPD Lehmann,
durch das MEK. 


Download (Die gesamte Beschwerdebegründung)

 

 

Antrag auf Klagerzwingung beim Hanseatischen Oberlandesgericht

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Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Leitenden Polizeidirektor Kuno Lehmann, wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt u.a. Delikte, ist der Antrag auf Klagerzwingung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingereicht worden- 08.03.2010    (Zum Verlauf der Sache, zum Verhalten der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft siehe die Rubrik "Bemühungen der Staatsanwaltschaft Hamburg" )

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